Pflegerische Leistungen in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation


Tätigkeit

Pflegezeit [min]

Körperpflege

Waschen

Ganzkörperwäsche

20–25

Waschen Oberkörper

8–10

Waschen Unterkörper

12–15

Waschen Hände, Gesicht

1–2

Duschen
 
15–20

Baden
 
20–25

Zahnpflege
 
5

Kämmen
 
1–3

Rasieren
 
5–10

Darm- und Blasenentleerung

Wasserlassen (Intimhygiene, Toilettenspülung)

2–3

Stuhlgang (Intimhygiene, Toilettenspülung)

3–6

Richten der Bekleidung

Insgesamt 2

Wechseln von Inkontinenzprodukten:

– nach Wasserlassen

– nach Stuhlgang


– 4–6

– 7–10

Wechsel kleinerer Vorlagen

1–2

Wechseln/Entleeren des Urinbeutels

2–3

Wechseln/Entleeren des Stomabeutels

3–4

Ernährung

Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung

Mundgerechte Zubereitung einer Hauptmahlzeit (einschließlich Bereitstellen eines Getränks)

Je 2–3

Aufnahme der Nahrung

Essen pro Hauptmahlzeiten einschließlich Trinken (max. 3 Hauptmahlzeiten pro Tag)

Je 15–20

Verabreichung von Sondenkost

15–20 pro Tag

Mobilität

Selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen/Umlagern

Einfache Hilfe zum Aufstehen/Zubettgehen

1–2

Umlagern

2–3

An- und Auskleiden

Ankleiden gesamt

8–10

Ankleiden Ober-/Unterkörper

5–6

Entkleiden gesamt

4–6

Entkleiden Ober-/Unterkörper

2–3

Gehen
 
Individuell zu handhaben

Stehen/Transfer

Transfer auf den bzw. vom Roll-/Toilettenstuhl/Toilette in die bzw. aus der Badewanne/Duschtasse

Je 1

Treppensteigen
 
Individuell festzulegen

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
 
Zeitvorgabe bis zu 45






5.3 Therapeutisch-aktivierende Pflege (neurologische Rehabilitationspflege)


Von der Logik her sind die in der therapeutisch-aktivierenden Pflege eingesetzten Maßnahmen in erster Linie der Behandlungspflege zuzuordnen. In der Tat aber werden auch Maßnahmen der Grundpflege so modifiziert, dass sie einem therapeutischen Anspruch, nämlich der Förderung der Autonomie des Rehabilitanden und damit seiner Teilhabe, gerecht werden. So werden Maßnahmen der Körperpflege z. B. so modifiziert, dass die Waschungen aktivierend wirken (◘ Abb. 5.1). Die Grundsätze der therapeutisch-aktivierenden Pflege in der Neurorehabilitation lassen sich wie folgt zusammenfassen:

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Abb. 5.1.
Aktivierende Ganzkörperwaschung bei einer beatmeten Frührehabilitandin (Rollnik 2011)



Die Maßnahmen der therapeutischen Pflege sind darauf ausgerichtet, den Patienten im Hinblick auf Vigilanz, Kommunikation, bewusste Wahrnehmung und absichtsvolle Handlungen zu stimulieren, ungerichtete und unspezifische Unruhe zu mindern, seine eigenen Aktivitäten zu erkennen, zu unterstützen und auszubauen. Grundsätzlich wird der Patient in alle Verrichtungen aktiv einbezogen, wobei sich Art und Umfang nach den jeweiligen Ressourcen/Fähigkeiten sowie den Beeinträchtigungen richten. Selbsthilfetraining zur Anbahnung der Selbstpflegefähigkeit findet auch durch die therapeutische Gestaltung von Alltagssituationen (Körperpflege, Anziehen, Nahrungsaufnahme, Mobilisation usw.) statt. «

Bei jeder pflegerischen Verrichtung wird mit dem Patienten verbal/nonverbal, mimisch/gestisch und taktil Kontakt aufgenommen. Bei Patienten im Wachkoma bzw. frühen Remissionsphasen erfolgt dies immer mit einer Initialberührung, begleitet von einer kurzen verbalen Begrüßung. Vor und bei jeder Verrichtung wird beobachtet, ob der Patient den Kontakt erwidern kann; es wird beobachtet, inwieweit er während der Handlung aufmerksam ist. Willentliche Reaktionen des Patienten werden einbezogen; wenn sie adäquat zur vorgenommenen Handlung sind, werden sie gefördert und ausgebaut. Alle Handlungen, bei denen zunächst keine Unterstützung durch den Patienten erfolgt, werden in Teilsequenzen ιgeführt᾿ durchgeführt. Die Prinzipien der verbalen, taktilen Vorbereitung und Stimulation sowie das ‚Führen‘ dienen der Verbesserung der Wahrnehmung und damit auch der kognitiven Stimulation. (Himaj et al. 2011) «


5.3.1 Elzacher Katalog


Es gibt bis dato keinen bundesweit verbindlichen Standard (Katalog) für die Erfassung von Leistungen der therapeutisch-aktivierenden Pflege. Einen Vorschlag stellt der Elzacher Katalog (Himaj et al. 2011) dar, der mit dem MDK Baden-Württemberg abgestimmt wurde und Plausibilitätszeiten enthält, bei denen durchschnittliche Anteile grundpflegerischer Leistungen berücksichtigt wurden (◘ Tab. 5.2). Der Katalog enthält Leistungen, die nach traditonellem Verständnis der Grund- (z. B. Körperpflege) und der Behandlungspflege (z. B. Versorgung von Patienten mit Trachealkanüle) zuzuordnen sind. Es wird aber deutlich, dass alle als therapeutisch zu wertenden Pflegeleistungen stets einen starken aktivitäts- und teilhabeorientierten Ansatz aufweisen (Stimulation, Anbahnung, Aktivierung, Einüben).


Tab. 5.2.
Elzacher Leistungskatalog der therapeutischen Pflege in Phase B















































Leistungsinhalt

Plausibilitätszeiten [min]

Training der Körperpflege

TP1 Waschtraining komplett

20

TP2 Waschtraining inkomplett (einzelne Körperabschnitte)

10

TP3 Duschen oder Baden

20

TP4 Persönliche Pflege

5

TP5 Stimulierende Mundpflege (durch taktile, thermische, gustatorische Reize)

5

TP6 Mundpflege (Selbsthilfetraining)

5

TP7 An-/Ausziehtraining

10

TP8 Kontinenztraining (z. B. Beckenhebung)

5

TP9 Toilettentraining

10

Ernährung

TP10 Esstraining bei Kau-/Schluckstörung

20

TP11 Esstraining ohne Kau-/Schluckstörung

15

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Dec 11, 2016 | Posted by in NEUROLOGY | Comments Off on Pflegerische Leistungen in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation

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